Uns geht es nicht darum Ihre Rechtsschutzver-sicherung einmalig auszunutzen, sondern darum Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Denn wir erhalten nur dann unser mit Ihnen vereinbartes Honorar, wenn wir erfolgreich für Sie tätig sind. Daher scheuen wir auch nicht den Gang vor Gericht. Und sollte es soweit kommen, steht für alle Prozess- und Anwaltskosten unser Prozesskostenfinazierer dafür ein. Selbst bei einem verlorenen Prozess entstehen keine Kosten.